FAQ - Die häufigsten Fragen von Arbeitnehmern
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Dienstleistungen. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Für Arbeitnehmer und Arbeitgeber – immer dann, wenn es um rechtssichere Entscheidungen, Fristen oder finanzielle Folgen geht. Typische Anlässe sind Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung, Lohn/Bonus, Arbeitszeugnis oder Vertragsgestaltung.
Eine erste Einschätzung Ihres Anliegens erfolgt bei uns kostenlos. Sehen wir Erfolgsaussichten in Ihrem Fall, so erhalten Sie eine transparente Übersicht über die Kosten. Wir prüfen für Sie die Möglichkeit einer Abdeckung über Ihre Rechtsschutzversicherung. Uns ist wichtig: Sie wissen stets vorab, welche Kosten Ihnen entstehen.
Ja, wir bieten auch Online-Beratungen per Videocall an. Dies ermöglicht eine flexible und zeitsparende Beratung, ohne dass Sie persönlich in unsere Kanzlei kommen müssen. Sprechen Sie uns einfach darauf an.
Sie können telefonisch unter +49 721 91250-515 einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail an arbeitsrecht@caemmerer-lenz.de senden. Wir werden Ihnen zeitnah einen passenden Termin anzubieten.
Warten Sie nicht zu lange, eine erhaltene Kündigung prüfen zu lassen! Eine Kündigungsschutzklage kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung erhoben werden. Scannen Sie die Kündigung, Ihren Arbeitsvertrag sowie den neusten Gehaltsnachweis ein und kontaktieren Sie uns noch heute.
Wir erheben für Sie eine Kündigungsschutzklage. Das Gericht bestimmt sodann innerhalb von 3-6 Wochen einen Gütetermin und informiert den Arbeitgeber über die Klage und den Termin. Im Gütetermin treffen sich die Parteien vor Gericht und versuchen eine Einigung zu finden. Sollte dies nicht gelingen, so erhält der Arbeitgeber die Möglichkeit schriftlich Stellung zur Kündigung zu nehmen. Sollte dies nicht gelingen, kommt es nach 3-5 Monaten zu einem Kammertermin, in welchem – falls nötig – Beweise erhoben werden und dann eine Entscheidung Urteil) gefällt wird. Man kann sich in jeder Phase des Verfahrens einigen, daher enden auch die meisten Verfahren mit einem Vergleich.
Ein „automatischer“ Abfindungsanspruch besteht selten, dennoch ist eine Abfindung aber häufig verhandelbar, wenn es Zweifel and er Rechtmäßigkeit der Kündigung gibt. Entscheidend für die Höhe sind der Kündigungsgrund, die Betriebszugehörigkeit und das Prozessrisiko. Senden Sie uns Ihre Unterlagen und holen Sie sich eine erste Einschätzung.
Sollten Sie eine Kündigung erhalten haben und eine Rechtsschutzversicherung mit einem Arbeitsrecht besitzen, so übernimmt die Rechtsschutzversicherung in aller Regel die Kosten unserer Beauftragung. Ihnen verbleibt lediglich eine Selbstbeteiligung, sollte eine solche vereinbart sein. Diese liegt in der Regel zwischen 150 bis 250 EUR.
Nein. Es besteht kein Zwang zur sofortigen Unterschrift. Ein Aufhebungsvertrag kann weitreichende Folgen haben (z. B. Abfindung, Freistellung, Zeugnis, Resturlaub, Sperrzeit beim Arbeitslosengeld). Eine rechtliche Prüfung vor der Unterschrift ist häufig sinnvoll.
Wichtig ist, dass Sie die notwenige Formvorschrift beachten und Ihre Kündigungsfrist zutreffend berechnen. Wir unterstützen Sie gerne bei der rechtssicheren Beendigung!
Zahlungsverzug kann Ansprüche auf ausstehenden Lohn und ggf. weitere Rechte auslösen. Gleichzeitig sind Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag zu beachten. Eine zügige Prüfung hilft, Ihre Ansprüche zu sichern.
Eine Abmahnung muss ein konkretes Fehlverhalten benennen, eine Pflichtverletzung rügen und für den Wiederholungsfall Konsequenzen in Aussicht stellen. Ob sie wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab. Häufig lohnt sich eine Prüfung – auch mit Blick auf eine mögliche spätere Kündigung.
FAQ - Die häufigsten Fragen der Arbeitgeber
Sie können telefonisch unter +49 721 91250-515 einen Termin vereinbaren oder uns eine E-Mail an arbeitsrecht@caemmerer-lenz.de senden. Wir werden Ihnen zeitnah einen passenden Termin anzubieten.
Nein, wir bieten grundsätzlich auch für weiter entfernte Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber eine Beratung und Vertretung an.
Ja, sollten die wirtschaftlichen Gegebenheiten eine Restrukturierung des Unternehmens unumgänglich sein, stehen wir Ihnen zur Seite – von der Planung bis zur abschließenden Umsetzung. Wir begleiten Ihr Unternehmen durch unsichere Zeiten und haben stets einen Blick drauf, eine rechtlich saubere aber zugleich wirtschaftlich sinnvolle Lösung zu erzielen.
Ja, da wir als Team arbeiten, ist eine Erreichbarkeit und Vertretung auch dann gesichert, wenn Ihr direkter Ansprechpartner bei uns im Urlaub ist. Uns ist bewusst, dass auch während urlaubsstarker Zeiten dringende arbeitsrechtliche Fragen aufkommen können – wir sind daher so flexibel wie das Arbeitsleben.
Sollte ein arbeitsrechtlicher Streit vorliegen, werden die Kosten von einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung in der Regel getragen. Gerne übernehmen wir die entsprechende Anfrage bei der Versicherung.
Rechtsgestaltende Tätigkeiten wie etwa das Erstellen von Arbeitsverträgen werden häufig nicht abgesichert. In diesen Fällen finden wir eine passende Lösung, die sich in Ihrem Kostenrahmen hält.