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Kündigung per WhatsApp: Warum sie (fast immer) unwirksam ist
Schnell, bequem und vermeintlich „schriftlich“: Kündigungen über Messenger wie WhatsApp existieren in der Praxis – scheitern aber regelmäßig an der zwingenden Schriftform des § 623 BGB. 1) Der Rechtsrahmen: Schriftform ist Pflicht – Text- und elektronische Form reichen nicht Jede Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erklärt wird. Das bedeutet, […]