Rechtsberatung für Arbeitnehmer
Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung?
Wir helfen Ihnen, Ihre Rechte im Arbeitsverhältnis klar einzuordnen – verständlich, strukturiert und mit einem konkreten nächsten Schritt.
Kündigungsschutz
Wir prüfen, ob die Kündigung wirksam ist, welche Fristen laufen und welche nächsten Schritte für Sie sinnvoll sind. Uns ist dabei eine zügige Reaktion besonders wichtig, damit Ihre Erfolgschancen im Verfahren optimal gewahrt bleiben.
Aufhebungsvertrag sicher bewerten
Bevor Sie unterschreiben, klären wir Risiken (Sperrzeit, Abfindung, Zeugnis) und helfen Ihnen, eine gute Verhandlungsposition zu bekommen.
Abfindung & Verhandlung
Wir zeigen Ihnen Optionen auf und begleiten Verhandlungen, damit Sie fundiert entscheiden können – ohne unnötige Eskalation.
Abmahnung abwehren
Wir ordnen ein, ob die Abmahnung rechtmäßig ist, und unterstützen Sie bei einer passenden Reaktion – sachlich und zielgerichtet.
Lohn, Gehalt & Überstunden durchsetzen
Wenn Vergütung aussteht oder Überstunden streitig sind, helfen wir bei der Anspruchsprüfung und der Durchsetzung Ihrer Forderung.
Sonstige Themen im Arbeitsrecht
Ob Versetzung, Teilzeit, Urlaub, Bonus, Elternzeit, Datenschutz, Nebentätigkeit oder Konflikte im Team: Wenn es im Job rechtlich hakt, sind wir an Ihrer Seite und schaffen Klarheit.
Wie läuft die Beratung durch uns ab?
Sollten Sie ein arbeitsrechtliches Problem haben, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren. Eine Anfrage und Ersteinschätzung durch uns löst keine Kosten aus. Bevor Kosten anfallen, weißen wir Sie explizit hierauf hin. Sollten Sie per E-Mail oder Kontaktformular angefragt haben, erhalten Sie in der Regel binnen weniger Stunden eine Rückmeldung von uns.
Tipp: Nutzen Sie gerne unser Online-Kontaktformular für die Anfrage. Dort können Sie uns den Sachverhalt schildern und bereits erste Dokumente anhängen.
In einem kostenlosen Erstgespräch geben wir Ihnen eine kurze und transparente Einschätzung hinsichtlich Ihres Anliegens. Sollten weitere Informationen erforderlich sein, fragen wir diese bei Ihnen ab.
Tipp: Das Erstgespräch kann nach Ihrer Wahl telefonisch, per Video-Anruf oder persönlich erfolgen. Ein Erstgespräch findet in der Regel noch am Tag Ihrer Anfrage statt.
Sollten wir hinsichtlich Ihres Anliegens Erfolgsaussichten sehen, klären wir Sie über die nächsten Schritte und die damit verbundenen Kosten auf. Sie erhalten von uns die Mandatsunterlagen per E-Mail. Sollten Sie uns beauftragen wollen, unterzeichnen Sie die Unterlagen und senden uns jeweils eine unterschriebene Kopie per E-Mail zurück. Damit sind Sie unser Mandant.
Tipp: Die Anfrage auf Kostenübernahme bei Ihrer Rechtsschutzversicherung übernehmen gerne wir. Selbst wenn Sie bereits angefragt und eine Absage erhalten haben, kann eine anwaltliche Darstellung des Sachverhalts dennoch des Öfteren zu einer Deckungszusage führen.
Sei es gerichtlich oder außergerichtlich – unmittelbar nach der Mandatierung beginnen wir mit der Arbeit. Wir besprechen die Strategie mit Ihnen und klären über die Risiken auf. Uns ist wichtig, dass Sie verstehen, welche Optionen möglich sind; hierbei geben wir Ihnen stets klare Empfehlungen und übernehmen die Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber oder die Kommunikation mit den Gerichten.
Tipp: Bei Verhandlungen mit Arbeitgebern ist es wichtig, mit Erfahrung und Besonnenheit zu handeln. Vermeiden Sie es, während der Verhandlungen persönlich mit dem Arbeitgeber zu sprechen, ohne dass dies mit uns abgestimmt ist.
Wir begleiten Sie solange, bis das bestmögliche Ergebnis erreicht ist – sei es eine gerichtliche Entscheidung oder eine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber. Gerade im Rahmen einer Einigung ist es uns wichtig, dass Sie die Konditionen und langfristigen Folgen verstehen. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite, bis eine Entscheidung getroffen wurde.
Tipp: Die Erfahrung zeigt: die meisten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten enden in einem Vergleich; hier profitieren Sie insbesondere von unserer jahrzehntelangen Erfahrung beim Verhandeln mit Arbeitgebern.
Wenn Ihr Anliegen gelöst ist, stellen wir eine Rechnung hinsichtlich unseres Tätigwerdens. Diese entspricht den Kosten, die zu Beginn des Mandates dargelegt wurden. Aber auch nach Rechnungsstellung sind wir weiter für Sie da: Sollten Fragen zum Mandant oder bspw. der Umsetzung eines gerichtlichen Vergleichs aufkommen, können Sie sich weiterhin an uns wenden!
Tipp: Sollte Ihre Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage erteilt haben, rechnen wir unsere Kosten unmittelbar mit dem Versicherer ab. Sie müssen lediglich eine etwaige Selbstbeteiligung selbst tragen.